Arzthaftungsrecht +++ Arbeitsrecht +++ Ehescheidung
Arzthaftungsrecht +++ Arbeitsrecht +++ Ehescheidung
Ich bin hochspezialisiert ausschließlich auf dem Gebiet der Aufklärung ärztlicher Kunstfehler tätig. Seit 1998 beschäftige ich mich intensiv mit dem Recht der Haftung der Ärzte, Hebammen und Heilberufe. Ich arbeite zusammen mit dem Verein Nothilfe ohne Tabu e.V., (Mitglied im im Paritätischen Wohlfahrtsverband). Dort engagieren sich Ärzte, Juristen und Pädagogen für in Not geratene Menschen. Vor allem der Fundus an jahrelangen praktischen Erfahrungen aus Gerichtsverfahren, Verfahren vor den Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen sowie sonstigen Beratungen ist inzwischen sehr umfangreich. Ich biete nicht nur theoretisches Wissen an. Mit recht guter Weitsicht bin ich in der Lage, den Ablauf sowie die Erfolgsaussichten einschließlich der Dauer und Kosten eines solchen Rechtsstreits zu erläutern. Ärztliche Kunstfehler, ob aktiv oder durch Unterlassen, Mängel bei der Aufklärung des Patienten, Geburtsschäden, Fehldiagnosen und vieles Andere finden sich in meinen zahlreichen Akten sowie in meinem Erfahrungsschatz.
Dieser Schwerpunkt wird dominiert vom Kündigungsschutz. Wir kennen die Tricks und Kniffe sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer aus langer Erfahrung. Auch kollektives Arbeitsrecht (Stichwort Betriebsrat) wird bearbeitet.
Wir betreuen darüber hinaus hauptsächlich eingeführte Mandanten im Business-Bereich. Business-Unternehmensbetreuung heißt, das Team übernimmt die Aufgaben einer Rechtsabteilung. Die anfallenden juristischen Probleme eines Unternehmens werden selbständig bearbeitet. Dadurch wird die Geschäftsführung entlastet. Ob Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, alltägliche Probleme des Straßenverkehrs (Unfälle, Bußgelder, Fahrerlaubnis etc.), Inkasso oder Vertragsstreitigkeiten – die Geschäftsführung kann diese aufwändigen Zusatzbelastungen delegieren. Dabei bilden wiederum den Schwerpunkt private Eisenbahnunternehmen sowie der Gleisbau (Eisenbahnrecht). Das Recht der Eisenbahntriebfahrzeuge, im Mittelpunkt die Eisenbahnbetriebsordnung (EBO), mit Bezug zum europäischen Recht hierzu, wird bearbeitet.